Kontakt:
Tanja Weigert
Mobil: +49 163 - 5746412
E-Mail: Tierarzt@VerhaltenstherapieHunde.de
Postanschrift
Tanja Weigert
Tierärztin mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie
Klara-Löwe-Str. 7
97082 Würzburg
Bayern - Deutschland
Zuständige Tierärztekammer:
Landestierärztekammer Bayern
Berufsbezeichnung:
Praktische Tierärztin (München, Bundesrepublik Deutschland)
Berufsrechtliche Regelungen:
Berufsordnung der Landestierärztekammer Bayern vom 01.01.2011 (Dtsch. Tierärzteblatt)
Heilberufsgesetz des Landes Bayern
Staat der Verleihung der Berufsbezeichnung
München, Deutschland
Urheberrecht:
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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Allgemein
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der Tierärztin Tanja Weigert. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Die Inhaberin ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller evtl. Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Weisungsberechtigung
Die Tierärztin Tanja Weigert ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Platzregeln nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. Sie kann diese Weisungsbefugnis auch an andere Personen delegieren. Auch den von ihr beauftragten Personen erteilten Weisungen ist Folge zu leisten.
3. Änderungen von Teilnehmerdaten
Der Hundehalter ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse etc.) unverzüglich in seinem Kundenkonto bei Yolawo zu hinterlegen oder selbstständig der Tierärztin Tanja Weigert mitzuteilen.
4. Vertragsgegenstand
Der Hundehalter wurde darüber aufgeklärt, dass die Tierärztin Tanja Weigert keine Garantie für einen bestimmten Ausbildungserfolg übernimmt. Der Erfolg des Trainings hängt maßgeblich von der aktiven Mitarbeit des Hundehalters und den individuellen Eigenschaften des Hundes ab. Der zugrundeliegende Vertrag ist daher als Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB zu verstehen.
5. Impfschutz
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, für einen vollumfänglichen Impfschutz des teilnehmenden Tieres zu sorgen. Der Impfpass ist vor Beginn der ersten Trainingsstunde auf Verlangen vorzulegen.
6. Krankheiten
Der Hundehalter erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Akute oder chronische Erkrankungen sind vor dem Trainingsbeginn mitzuteilen. Eine Haftung für weiterführende Gesundheitsschäden aufgrund einer vorher nicht genannten Erkrankung wird ausgeschlossen. Der Hundehalter ist ebenfalls verpflichtet, die Tierärztin Tanja Weigert über Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit bzw. Stressanfälligkeit seines Hundes vor Beginn der Beratungs- oder Trainingstätigkeit zu informieren.
7.Haftung
Tierärztin Tanja Weigert übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen. Der Hundehalter hat jede Begleitperson von diesem Haftungsausschluss in Kenntnis gesetzt. Die Tierärztin Tanja Weigert übernimmt weiterhin keine Haftung für Personen- und Sachschäden, die durch teilnehmende Tiere verursacht werden. Jede Teilnahme der Hundehalter und teilnehmenden Hunde an den Veranstaltungen (Gruppenstunden, Einzeltraining) erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Kinder unterliegen grundsätzlich der Aufsichtspflicht der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Der Hundehalter haftet für alle von sich und/oder seinem Tier verursachten Schäden. Der Hundehalter bestätigt das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung. Diese ist jederzeit auf Verlangen vorzulegen.
8. Training und Bezahlung
8.1. Einzeltraining
Der Ort des Treffens und der Tag bzw. die Uhrzeit für das Einzeltraining werden mit dem Hundehalter vereinbart. Eine Trainingseinheit dauert etwa 60 Minuten, bei Überschreitung dieser Zeit wird im 10-Minuten-Takt abgerechnet. Die Kosten sind in bar zu entrichten oder nach Vereinbarung auf Rechnung. Für die Einzelstunde sind auch dann die Kosten zu entrichten, wenn der Halter das Training nicht in Anspruch nehmen kann oder möchte. Ein Anspruch auf Ersatztermine besteht nur dann, wenn der Trainingstermin mindestens 48 Stunden vor Beginn abgesagt wurde. Einzeltermine können bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Erfolgt keine rechtzeitige Absage, wird die Stunde in voller Höhe berechnet. Verspätungen des Halters gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Kürzung oder Rückerstattung der Vergütung. Ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Treffpunkt berechtigt nicht zum Nachholen der Trainingsstunde; auch in diesem Fall wird die volle Vergütung fällig. Sollte das Training aus Gründen, die die Tierärztin Tanja Weigert zu vertreten hat, nicht stattfinden können, wird ein Nachholtermin vereinbart. Dies gilt ebenfalls für Termine, die vom Halter fristgerecht abgesagt wurden.
Falls eine Trainingsstunde aufgrund von höherer Gewalt (z. B. extreme Witterungsverhältnisse wie starker Regen oder Glatteis) nicht stattfinden kann, wird ein Nachholtermin angeboten oder ein alternativer Trainingsort vorgeschlagen. Die Vergütung bleibt in diesen Fällen bestehen, sofern ein Ersatztermin oder eine Alternative bereitgestellt wird.
8.2. Gruppentraining
Die Tierärztin Tanja Weigert ist berechtigt, die Termine für das Training jederzeit zu verlegen. Ebenso behält sie sich bei schlechten Trainingsbedingungen (starker Regen, Glatteis, etc.) vor, Gruppenstunden – auch kurzfristig – abzusagen, um Hund und Halter nicht zu gefährden. Für ausgefallene Stunden findet nach Möglichkeit ein Ersatztermin statt. Die Zeiten für die Gruppenstunden werden seitens der Tierärztin Tanja Weigert vorgegeben.
8.3.Teilnahme mit einer VT-Karte
Der Hundehalter zahlt den Rechnungsbetrag für die Punktekarte direkt nach Erhalt der Rechnung, spätestens binnen 14 Tagen. Bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Unterrichtsstunden durch den Hundehalter werden keine Punkte erstattet. Ein Anspruch auf Rückvergütung der Punkte besteht nur dann, wenn der Trainingstermin mindestens 48 Stunden vor Beginn vom Hundehalter abgesagt wurde. Alle anderen Absprachen bedürfen einer Rücksprache.
9. Teilnahme mit einem Abonnement
Der Hundehalter kann zwischen den Abonnementvarianten Basic, Basic Plus und Advanced wählen, jeweils mit einer festen Laufzeit von 6 oder 12 Monaten. Der Leistungsumfang und der Preis des Abonnements sind durch den abgeschlossenen Abonnementvertrag festgelegt und gelten für die gesamte Laufzeit des Vertrags. Die Zahlung des monatlichen Abonnementbetrags erfolgt jeweils zum Monatsbeginn per Überweisung. Die erste Zahlung ist unmittelbar nach Abschluss des Abonnements fällig, die folgenden Zahlungen jeweils zum gleichen Datum der Folgemonate.
Das Abonnement verlängert sich nicht automatisch.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Stand 01.11.2024
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Mitglied der ESCVE (European Society of Veterinary Clinical Ethology)